NEOLNK GmbH · Fassung vom 30. August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verträge mit Verbrauchern schließen wir auf dieser Grundlage nicht.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NEOLNK GmbH, Schorbergerstr. 66 (Einfahrt 2), 42699 Solingen (nachfolgend „NEOLNK”) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde”) über Leistungen der Softwareentwicklung, Webentwicklung, Automatisierung, Beratung und des Online-Marketings.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt NEOLNK auf dieser Grundlage nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NEOLNK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn NEOLNK in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen NEOLNK und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website von NEOLNK sowie Konzepte, Präsentationen und Kostenschätzungen sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch ein in Textform abgegebenes Angebot von NEOLNK und dessen Annahme durch den Kunden zustande, oder durch eine von beiden Seiten unterzeichnete Vereinbarung.
(3) Das Erstgespräch einschließlich einer ersten Einschätzung ist unentgeltlich und begründet keinen Vertrag.
§ 3 Leistungen
(1) Art, Umfang und Zeitrahmen der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. NEOLNK erbringt insbesondere Leistungen der Softwareentwicklung, des Betriebs von Software, der Automatisierung von Abläufen, der Webentwicklung sowie der Beratung und des Online-Marketings.
(2) NEOLNK ist berechtigt, Leistungen durch fachkundige Dritte erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei NEOLNK.
(3) NEOLNK schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Soweit nicht ausdrücklich ein Werk vereinbart ist, erbringt NEOLNK Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Angaben zu erwartbaren Umsätzen, Reichweiten, Platzierungen oder Bestellzahlen sind Einschätzungen und keine Zusicherungen.
(4) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Führt eine vom Kunden gewünschte Änderung zu Mehraufwand, wird dieser gesondert vereinbart.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt NEOLNK rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle Informationen, Inhalte, Zugänge und Mitwirkungshandlungen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere Zugangsdaten zu Systemen, Konten und Domains, Freigaben sowie benötigte Texte, Bilder und Daten.
(2) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und reagiert auf Rückfragen und Freigabeanfragen innerhalb angemessener Frist.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er an allen von ihm überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt NEOLNK von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch überlassene Inhalte beruhen, sofern der Kunde die Verletzung zu vertreten hat.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Entstehen NEOLNK dadurch nachweisbare Mehraufwendungen, sind diese zu ersetzen.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Vereinbart werden können insbesondere:
- Festpreis für einen abgegrenzten Leistungsumfang,
- Vergütung nach Aufwand auf Grundlage der vereinbarten Sätze,
- Umsatzbeteiligung nach § 6 dieser AGB,
- nutzungsabhängige Vergütung, etwa ein fester Betrag je Vorgang oder Bestellung,
- sowie Kombinationen daraus.
(2) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Aufwendungen für Leistungen Dritter (etwa Lizenzen, Hosting, Werbebudgets, Druck) trägt der Kunde. Sie werden gesondert ausgewiesen und nicht in eine Umsatzbeteiligung nach § 6 einbezogen.
§ 6 Umsatzbeteiligung
(1) Vereinbaren die Parteien eine Umsatzbeteiligung, erbringt NEOLNK ihre Leistungen ganz oder teilweise in Vorleistung und wird stattdessen an den Umsätzen beteiligt, die aus der vereinbarten Zusammenarbeit erzielt werden.
(2) Bemessungsgrundlage ist der im Vertrag konkret bezeichnete Umsatz des Kunden, jeweils netto ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von Gutschriften, Stornierungen, Retouren und durchgereichten Fremdkosten. Umsätze aus Geschäftsfeldern, die nicht Gegenstand der Zusammenarbeit sind, bleiben außer Betracht.
(3) Der Anspruch entsteht mit dem Zahlungseingang beim Kunden. Zahlungsausfälle mindern die Beteiligung anteilig.
(4) Der Kunde erteilt NEOLNK monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats eine prüffähige Abrechnung der beteiligungsrelevanten Umsätze. NEOLNK rechnet auf dieser Grundlage ab.
(5) NEOLNK ist berechtigt, die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen. Der Kunde gewährt hierzu auf Verlangen Einsicht in die zugrundeliegenden Aufzeichnungen oder lässt die Prüfung durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten vornehmen. Das Prüfungsrecht beschränkt sich auf die beteiligungsrelevanten Umsätze und begründet kein allgemeines Einsichts- oder Kontrollrecht in die Geschäfte des Kunden.
(6) Dauer und Höhe der Beteiligung werden im Vertrag geregelt. Endet der Vertrag, bleibt eine vereinbarte Beteiligung an bereits geschaffenen Werten nur bestehen, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 7 Kein Gesellschaftsverhältnis, keine Entscheidungsbefugnis
(1) Die Parteien begründen keine Gesellschaft. Weder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts noch eine stille Gesellschaft im Sinne der §§ 230 ff. HGB noch ein sonstiger Zusammenschluss wird durch diese AGB oder durch eine Umsatzbeteiligung nach § 6 begründet. Die Umsatzbeteiligung ist ausschließlich eine erfolgsabhängige Vergütung für Dienstleistungen.
(2) NEOLNK ist nicht entscheidungsbefugt. NEOLNK wird beratend und umsetzend tätig und handelt auf Anforderung des Kunden. NEOLNK erwirbt keine Anteile am Unternehmen des Kunden, keine Stimm-, Weisungs- oder Mitspracherechte und keine Befugnis, für den Kunden Entscheidungen zu treffen oder ihn zu vertreten.
(3) Alle unternehmerischen Entscheidungen — insbesondere über Preise, Sortiment, Kunden, Personal und Geschäftsstrategie — trifft ausschließlich der Kunde. NEOLNK trägt kein Unternehmerrisiko des Kunden und ist an dessen Verlusten nicht beteiligt.
(4) Jede Partei bleibt für ihre eigenen Steuern, Abgaben und Verpflichtungen selbst verantwortlich. Eine Haftung für Verbindlichkeiten der jeweils anderen Partei besteht nicht.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) An den von NEOLNK im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen räumt NEOLNK dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.
(2) Bei einer Vergütung durch Umsatzbeteiligung nach § 6 wird das Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages eingeräumt. Über eine Fortgeltung nach Vertragsende treffen die Parteien im Vertrag eine ausdrückliche Regelung.
(3) NEOLNK bleibt Inhaberin der Rechte an allgemeinen Konzepten, Verfahren, Bibliotheken, Werkzeugen und wiederverwendbaren Bestandteilen, die nicht speziell für den Kunden entwickelt wurden. Deren Nutzung durch NEOLNK für andere Kunden bleibt unberührt.
(4) Rechte an Software Dritter und an Open-Source-Bestandteilen richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
(5) NEOLNK darf den Kunden nach vorheriger Abstimmung als Referenz benennen und Arbeitsergebnisse in anonymisierter oder abgestimmter Form zu Referenzzwecken zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrages.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß bekannt werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) Die Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG sind zeitlich unbegrenzt geschützt.
§ 10 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Soweit NEOLNK im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.
(2) Dauerschuldverhältnisse ohne feste Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NEOLNK insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Fristsetzung erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt oder mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist.
(4) Nach Vertragsende übergibt NEOLNK dem Kunden auf Anforderung die zur Weiterführung erforderlichen Zugangsdaten und Daten in einem gängigen Format. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 12 Haftung
(1) NEOLNK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — haftet NEOLNK der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von NEOLNK.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Solingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. NEOLNK ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der Fassung vom 30. August 2026.